Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthalten die ausschließlich geltenden Bedingungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.

Abweichende oder entgegenstehende AGB werden nicht Vertragsbestandteil.

§ 2 Kostenanschlag

Der Kostenanschlag (i.S.d. § 650 BGB) versteht sich als eine grobe Einschätzung und stellt kein verbindliches Angebot dar. Sollte abzusehen sein, dass Art und Umfang der noch zu erbringenden Leistungen erheblich vom Kostenanschlag abweichen, wird dies dem Auftraggeber umgehend mitgeteilt.

§ 3 Pflichtenheft / Zusatzleistungen

Der Ablauf und Umfang der geschuldeten Leistungen wird in einem Pflichtenheft festgelegt. Dieses wird vom Auftragnehmer in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber erstellt. Das vom Auftraggeber gebilligte Pflichtenheft wird zum Vertragsbestandteil. Das Projekt wird gemäß dem Pflichtenheft umgesetzt.

Bestellt der Auftraggeber nach Beginn der Abarbeitung des Pflichtenheftes zusätzliche Leistungen, so kann der zuvor vereinbarte Fertigstellungstermin in angemessener Weise auf einen späteren Zeitpunkt verlegt werden, sofern es sich um eine Leistung handelt, die typischerweise den Fertigstellungstermin insgesamt zu beeinträchtigen geeignet ist.

Termine und Fristen für Lieferungen sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich zugesagt wurden und der Auftraggeber alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen getätigt hat.

§ 4 Auftragserteilung

Die Auftragserteilung erfolgt schriftlich oder durch E-Mail-Bestätigung.

§ 5 Zahlung

Nach der Erbringung der Leistungen wird eine Rechnung gestellt. Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen sofort und ohne Abzug fällig.

§ 6 Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, dies gilt nicht für Körperschäden und die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten.

§ 7 Nutzungsrechte / Eigentumsvorbehalt

Mit Zahlung des vollständigen Rechnungsbetrages gehen alle Nutzungsrechte auf den Auftraggeber über. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle Rechte an den programmierten Tools beim Auftragnehmer.

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